Neuregelung der Maklerprovision

Immobilienverkauf - Marktwert

Neuregelung der Maklerprovision zum 23.12.2020

Ab dem 23.12.2020 gilt die Neuregelung der Maklerprovision für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts setzen die CDU/CSU und die SPD das Signal, dass sich künftig Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Kosten der Maklercourtage deutschlandweit je zur Hälfte teilen.

Was ändert sich?
Verkäufer und Käufer werden sich beim Immobilienkauf die Kosten für den Immobilienmakler zukünftig künftig teilen! Damit wird die bisher nicht einheitlich geregelte Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie klar geregelt.

Wo gilt die neue Regelung?
Die neue Regelung gilt grundsätzlich für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wobei Doppelhaushälften und Reihenhäuser ebenfalls als Einfamilienhäuser betrachtet werden. Unerheblich ist hierbei ob die zu veräußernde Immobilie selbstgenutzt oder vermietet ist.
Die neue Regelung bezieht sich immer auf eine Immobilie, also eine Wohnung oder ein Haus und gilt nur wenn der Käufer ein Endverbraucher ist.

Wie müssen Maklerverträge zukünftig „aussehen“?
Bisher galt in den Bereichen des Immobilienverkaufes, im Gegensatz zur Vermietung, dass ein Maklervertrag mündlich und durch Handeln des Immobilienmaklers zustande kommen konnte.
Ab dem 23.12.2020 müssen diese Verträge in Textform erstellt werden.

Wenn Sie Fragen zur Neuregelung haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf :


  21. Dezember 2020
  von: gstielert